Gebühren und Ermäßigungen:
Die Gebühren betragen pro Doppelstunde Kurs Euro 2,60 (wenn 12 Personen
teilnehmen,
pro Doppelstunde Arbeitsgemeinschaft Euro 4,60 (wenn 10 Personen eingeschrieben sind);
nehmen weniger als die angegebene Anzahl Hörer teil, erhöht sich die Gebühr entsprechend. (vgl.
“Tarifordnung ... der Volkshochschule Mölln“,beschlossen durch die Stadtvertetung am 03. Mai 2002)
Sie sind nach schriftlicher Aufforderung auf das Konto der Volkshochschule
einzuzahlen. Für Wochenendkurse werden Pauschalpreise erhoben. Bei einigen
Kursen entstehen Materialkosten, wie auch Kosten für die Benutzung von
Maschinen oder Räumen. Diese Kosten werden zusätzlich zu den Hörergebühren
erhoben.
Kurse, die mit 20 Doppelstunden angekündigt worden sind, können in zwei Raten
zu je 10 Doppelstunden abgerechnet werden, wenn sie sich über den Jahreswechsel
erstrecken. Die Anmeldung zum Kurs verpflichtet in jedem Fall auch zur Zahlung
der zweiten Rate, die ohne neue Anmeldung, aber mit neuer Rechnung erhoben wird.
Eine vorzeitige Beendigung des Kurses nach dem zweiten Kursabend durch
einen Teilnehmer hebt die Zahlungsverpflichtung nicht auf. Die Abmeldung muß
gegenüber dem Leiter der VHS schriftlich erklärt werden. Rückzahlungen bereits
entrichteter Kursgebühren sind nur in besonders begründeten Fällen möglich.
Hierzu bedarf es eines schriftlichen Antrages an den Leiter der VHS Mölln.
Gebührenermäßigung in Höhe von 50% wird gewährt für Schüler, Studenten,
Auszubildende und Arbeitslose, wenn der Anmeldung ein entsprechender Antrag und
eine Ausbildungsbescheinigung beigefügt ist.
Rentner, Schwerbehinderte und Sozialhilfeempfänger, die eine Gebührenermäßigung
wünschen, werden gebeten, einen schriftlichen Antrag an den Leiter der VHS
Mölln zu richten. Die Stadtverwaltung (Schul- und Kulturabteilung) wird
Rückfrage halten und um Bescheinigungen bitten, aus denen die
Einkommensverhältnisse zu ersehen sind. Über den Antrag entscheidet die
Stadtkämmerei. Eine rückwirkende Gebührenermäßigung nach Abschluß eines Kurses
ist nicht möglich..
Die unter Sonderkurse aufgeführten Veranstaltungen werden von den dort
angegebenen Dozenten oder Institutionen "in Zusammenarbeit mit der VHS
Mölln" angeboten. Sie unterliegen nicht den normalen Hörergebühren,
vielmehr sind die Honorare vom Hörer direkt an den Dozenten zu zahlen.
Anmeldungen:
Voranmeldungen werden nur unter den bei den Kursen angegebenen Anschlüssen
telefonisch angenommen. Endgültige Anmeldungen nehmen die Dozenten am ersten
und zweiten Abend schriftlich entgegen. Der erste Abend eines Kurses oder die
Vorbesprechung gelten als Einführungsabend, die verbindliche Anmeldung zur
Teilnahme am Kurs muß spätestens am darauf folgenden Unterrichtsabend
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Eintrag mit Unterschrift in die
Anmeldeliste (Vorzeitige Abmeldung vgl oben)
Die einzelnen Kurse und Arbeitsgemeinschaften müssen mit mindestens 10 Hörern
belegt sein. Nehmen weniger als 10 Hörer an einem Kurs teil, kann dieser nur
stattfinden, wenn sich die Teilnehmer bereiterklären, einen Aufschlag je
Doppelstunde zu entrichten, d.h. den Differenzbetrag zwischen tatsächlicher und
vorgeschriebener Teilnehmerzahl unter sich aufzuteilen.
Haftung:
Die VHS Mölln kann für Personen- und Sachschäden keine Haftung übernehmen.
Unterricht:
Die Unterrichtszeit beträgt in der Regel 1 Doppelstunde (=90 Minuten)
wöchentlich. Abweichungen sind im Angebot ausgedruckt. Falls wegen höherer
Gewalt (Katastrophen, Unwetter o.ä.) auf Anordnung des Kultusministeriums die
öffentlichen Schulen geschlossen werden, fällt für die gleichen Tage auch der
Kursbetrieb der VHS Mölln in allen Räumen aus. Hierfür maßgeblich sind die
Radiodurchsagen auf NDR I, Welle Nord.
An den beweglichen Ferientagen fällt der VHS-Unterricht in den Räumen
derjenigen Schulen aus, die an den entsprechenden Tagen schulfrei haben. Das
kann für die verschiedenen Möllner Schulen an unterschiedlichen Tagen der Fall
sein. Ausgefallene Unterrichtsstunden werden später nachgeholt. (Die genannten
Regelungen bezüglich des Ausfalls gelten nicht für Einzelveranstaltungen).
Auf Wunsch kann nach Abschluß des Kurses eine Bescheinigung über die Teilnahme
ausgestellt werden. Sie ist beim jeweiligen Dozenten zu beantragen.
In allen Unterrichtsräumen und auf den Fluren herrscht uneingeschränktes Rauchverbot.
Die VHS Mölln bemüht sich, alle angegebenen Termine genau
einzuhalten. Dennoch werden gelegentlich Änderungen notwendig. Sie werden durch
die Presse rechtzeitig bekanntgemacht
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